
Liebe Eltern,
für mich und mein Team steht das gesunde Heranwachsen ihres Kindes im Mittelpunkt unserer täglichen Bemühungen. Als Kassenarztpraxis sind wir den Krankenkassen verpflichtet eine effiziente, transparente und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten. Zur Entwicklungsbeurteilung ist die regelmäßige Warnehmung der U-Untersuchungen (bis U8 am Vormittag) unerlässlich.
Insbesondere beim Thema Heilmittelversorgung bei Entwicklungsproblemen gibt es viele Unklarheiten und Unsicherheiten in den Schulen, Kindergärten und dem Elternhaus. Heilmittel sind Verordnungen zur Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie und dürfen in Deutschland nur von einem Arzt im Rahmen von festgelegten Indikationen verordnet werden. Die Kosten für ein Heilmittelrezept (10x 45 Minuten Therapie) belaufen sich auf ca. 600 – 750€.
Für die Verordnung verlangt ihre Krankenkasse bestimmte Regeln, die in der „Heilmittelverordnung“ verbindlich festgelegt sind.
Die Therapieziele müssen klar überprüfbar sein: Wie bei der Verordnung eines Medikaments müssen sich Arzt und Eltern überlegen, was in welcher Zeit erreicht werden soll und wie man den Therapierfolg überprüft. Die Therapieziele müssen konkret und realistisch in einer bestimmten Zeit erreichbar sein. Sie können Entwicklung unterstützen aber elterliche Förderung nicht ersetzen. Motivation des Kindes ist Grundvoraussetzung. Beratende Hilfestellungen in zahlreichen Erziehungsberatungsstellen oder unterstützenden Projekten von Freien Trägern/ der Stadt Halle sind all zu oft effektiver oder nachhaltiger als therapeutische Intervention. Die tägliche Unterstützung im Alltag als Team für ihr Kind sehen wir als unsere Aufgabe. Lassen Sie sich beraten !
Beratungsstellen, Hilfe in der Not, Erziehungs- und Beratungsstellen bei Schulproblemen und Krisen jeglicher Art:
Lassen Sie sich unterstützen, Wir helfen gern!
Auch in der Krise oder bei anhaltenden Schulproblemen dürfen Heilmittel nicht zu allgemeinen Förderung oder Ergänzung der schulischen Aufgaben bzw. nicht ohne klare Zielvorgabe an den Therapeuten verordnet werden. Ein gutes Beispiel ist hier der Erwerb der deutschen Sprache. Wortschatzdefizite müssen kritisch als Therapieindikation hinterfragt werden. Mehrsprachigkeit benötigt Zeit, Unterstützung, die Sozialisation im Kindergarten und keine Therapie.
Heilmittel bei Kindern werden nicht verordnet, wenn heilpädagogische , sonderpädagogische- oder psychologische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Für isolierte Lernstörungen oder Lese-Rechtschreibstörungen, Dykalkulie sind Hilfestellungen durch das Schulsystem zu empfehlen. Allgemeine Entwicklungsstörungen, Wahrnehmungsstörungen oder Konzentrationsmangel werden von den Krankenkassen nur eingeschränkt als medizinische Diagnosen im Sinne der Heilmittelverordnung anerkannt. Hier steht die pädagogische Förderung im Vordergrund.
Sollten Lehrer, Betreuer oder Erzieher auf ein Defizit bei Ihrem Kind hingewiesen haben, so bitten Sie selbstständig um schriftliche Fixierung und bringen dieses Schreiben zur nächsten Vorstellung bei uns mit. Termine mit Therapeuten vor Heilmittelverordnung durch den Arzt können nicht berücksichtigt werden.
Keine Neuverordnungen ohne Therapiebericht oder Überprüfung der Indikation durch unsere Praxis. Alle 12 Wochen muss die Indikation überprüft werden oder eine Therapiepause folgen. Bei externer Empfehlung zur Heilmitteltherapie müssen Sie mit einem Testverfahren durch unsere Praxis rechnen. Eine Unterstützung für Heimittelrezepte mit kurzfrstigem Therapieziel ist möglich aber nicht in jedem Fall oder jeder Empfehlung durch KITA oder Schule garantiert. Eine Allgemeine Förderung von „Schwächen“ außerhalb einer umschriebenen Entwicklungsstörung (Abweichung mindestens 2,5 Standartabweichungen von der Norm) ist keine ärztliche Indikation. Heilpädagogische Frühförderung bedingt nicht automatisch eine Heilmittelrezeptierung. Sonderpädagogischer Förderbedarf bedingt pädagogische Förderung ggf. mit Lerntherapie (bei z.B. LRS, Dyskalkulie), Förderung durch das Elternhaus oder klassische inner- oder außerschulische Nachhilfe. Ergotherapie erfüllt diese Zielstellungen nicht oder nur mit kurzfristigen medizinischem Heilmittelzeilen. Vorallem im Rahmen von sonderpädagogischem Förderbedarf mit Eintritt in die Schule ist langfristige Unterstützung auf Kosten der GKV nicht möglich.
Herausforderungen der Einschulungsphase (1./2. Klasse) können nicht durch Therapeuten aufgefangen werden.
Vielen Dank !
Entwicklung ist eine Chance, jeder Tag eine Herausforderung und kein Hinderniss.
