ONLINETERMINE

Liebe Eltern,

für mich und mein Team steht das gesunde Heranwachsen ihres Kindes im Mittelpunkt unserer täglichen Bemühungen. Als Kassenarztpraxis sind wir den Krankenkassen verpflichtet eine effiziente, transparente und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten. Zur Entwicklungsbeurteilung ist die regelmäßige Warnehmung der U-Untersuchungen unerlässlich.

Insbesondere beim Thema Heilmittelversorgung bei Entwicklungsproblemen gibt es viele Unklarheiten und Unsicherheiten in den Schulen, Kindergärten und dem Elternhaus. Heilmittel sind Verordnungen zur Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie und dürfen in Deutschland nur von einem Arzt im Rahmen von festgelegten Indikationen verordnet werden. Die Kosten für ein Heilmittelrezept (10x 45 Minuten Therapie) belaufen sich auf ca. 600 – 750€.

Für die Verordnung verlangt ihre Krankenkasse bestimmte Regeln, die in der „Heilmittelverordnung“ verbindlich festgelegt sind.

Die Therapieziele müssen klar überprüfbar sein: Wie bei der Verordnung eines Medikaments müssen sich Arzt und Eltern überlegen, was in welcher Zeit erreicht werden soll und wie man den Therapierfolg überprüft. Die Therapieziele müssen konkret und realistisch in einer bestimmten Zeit erreichbar sein. Sie können Entwicklung unterstützen aber elterliche Förderung nicht ersetzen. Motivation des Kindes ist Grundvoraussetzung. Beratende Hilfestellungen in zahlreichen Erziehungsberatungsstellen oder unterstützenden Projekten von Freien Trägern/ der Stadt Halle sind all zu oft effektiver oder nachhaltiger als therapeutische Intervention. Die tägliche Unterstützung im Alltag als Team für ihr Kind sehen wir als unsere Aufgabe. Lassen Sie sich beraten !

Beratungsstellen, Hilfe in der Not, Erziehungs- und Beratungsstellen bei Schulproblemen und Krisen jeglicher Art:

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Publikationen/Gesundheit/GPV-PSAG_Psychiatriekoordination/FINAL_Krisenwegweiser_2026_Stand_26.03.26.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Gesundheit/GPV-PSAG_Psychiatriekoordination/GPV_PSAG-Flyer_Kind_Halle_26.03.26.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Gesundheit/GPV-PSAG_Psychiatriekoordination/FINAL_GPV_PSAG_Flyer_Kind_Landkreis__05_2025.pdf

Lassen Sie sich unterstützen, Wir helfen gern!

Auch in der Krise oder bei anhaltenden Schulproblemen dürfen Heilmittel nicht zur allgemeinen Förderung oder Ergänzung der schulischen Aufgaben bzw. nicht ohne klare Zielvorgabe an den Therapeuten verordnet werden. Ein gutes Beispiel ist hier der Erwerb der deutschen Sprache. Wortschatzdefizite müssen kritisch als Therapieindikation hinterfragt werden. Mehrsprachigkeit benötigt Zeit, Unterstützung, die Sozialisation im Kindergarten und keine Therapie. Vorallem der Wortschatzaufbau und sonderpädagogischer Förderbedarf mit Einschulung sind kein Heilmittelbedarf.

Heilmittel bei Kindern werden somit nur eingeschränkt verordnet, wenn heilpädagogische , sonderpädagogische- oder psychologische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Für isolierte Lernstörungen oder Lese-Rechtschreibstörungen, Dykalkulie sind Hilfestellungen außerhalb der Kinderarztpraxis zu empfehlen. Ursachen im klassisch organischen Spektrum sind hier nicht zu finden. Im Speziellen bei neurodivergenten Kindern sind häufig Teilleistungsstörungen vorhanden und Teil des Alltags. Veränderte Wahrnehmung oder Konzentrationschwächen sind keine Störungen und sollten nicht zur Ausgrenzung führen.

Termine mit Therapeuten vor Heilmittelverordnung durch den Arzt können nicht berücksichtigt werden. Ein Neubeginn einer „Therapie“ in der Einschulungsphase ist nicht sinnvoll. Die U10 Untersuchung führen wir frühestens im 2. Halbjahr der 2. Klasse durch.

Keine Neuverordnungen von Heilmitteln ohne Therapiebericht oder Überprüfung der Indikation durch unsere Praxis. Spätestens 1x im Quartal (alle 12 Wochen) muss die Indikation überprüft werden oder eine Therapiepause folgen.

Eine Allgemeine Förderung von „Schwächen“ außerhalb einer umschriebenen Entwicklungsstörung (Abweichung mindestens 2,5 Standartabweichungen von der Norm) ist keine medizinische Indikation. Heilpädagogische Frühförderung bedingt nicht automatisch eine Heilmittelrezeptierung. Abweichungen in mehr als 2 Bereichen (Körper- oder Handmotorik, kognitive Entwicklung, Sprachentwicklung Sozialentwicklung und emotionale Entwicklung) können auch im Vorschulalter nicht vollständig durch Heilmittelrezepte aufgefangen werden.

Sonderpädagogischer Förderbedarf bedingt pädagogische Förderung oder klassische Nachhilfe. Ergotherapie erfüllt diese Zielstellungen nicht oder nur mit kurzfristigen medizinischem Heilmittelzielen.

Vielen Dank !  

Entwicklung ist eine Chance, jeder Tag eine Herausforderung und kein Hindernis. Diversität gehört zum Alltag und ist oft keine Erkrankung. Bleiben Sie heiter.

Ihre Kinderarztpraxis Thomas Berthold