Liebe Eltern,

für mich und mein Team steht das gesunde Heranwachsen ihres Kindes im Mittelpunkt unserer täglichen Bemühungen. Als Kassenarztpraxis sind wir den Krankenkassen verpflichtet eine effiziente, transparente und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten.

Insbesondere beim Thema Heilmittelversorgung gibt es viele Unklarheiten und Unsicherheiten in den Schulen, Kindergärten und dem Elternhaus. Heilmittel sind Verordnungen zur Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie und dürfen in Deutschland nur von einem Arzt im Rahmen von festgelegten Indikationen verordnet werden.

Für die Verordnung verlangt ihre Krankenkasse bestimmte Regeln, die in der „Heilmittelverordnung“ verbindlich festgelegt sind.

Die Therapieziele müssen klar überprüfbar sein: Wie bei der Verordnung eines Medikaments müssen sich Arzt und Eltern überlegen, was in welcher Zeit erreicht werden soll und wie man den Therapierfolg überprüft. Die Therapieziele müssen konkret und realistisch in einer bestimmten Zeit erreichbar sein. Motivation des Kindes ist Grundvoraussetzung.

Heilmittel dürfen nicht zu allgemeinen Förderung eines Kindes und nicht ohne klare Zielvorgabe an den Therapeuten verordnet werden.

Heilmittel bei Kindern werden nicht verordnet, wenn heilpädagogische , sonderpädagogische- oder psychologische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Für isolierte Lernstörungen oder Lese-Rechtschreibstörungen sind Hilfestellungen durch das Schulsystem zu empfehlen. Allgemeine Entwicklungsstörungen, Wahrnehmungsstörungen oder Konzentrationsmangel werden von den Krankenkassen nicht als medizinische Diagnosen im Sinne der Heilmittelverordnung anerkannt. Hier steht die pädagogische Förderung im Vordergrund.

Viele „Auffälligkeiten“ entpuppen sich bei näherer Betrachtung häufig als Entwicklung im normalen Spektrum.

Sollten Lehrer, Betreuer oder Erzieher auf ein Defizit bei Ihrem Kind hingewiesen haben, so bitten Sie selbstständig um schriftliche Fixierung und bringen dieses Schreiben zur nächsten Vorstellung bei uns mit. 

Vielen Dank !